AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gahn Worx Verleih

§ 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Werkzeuge, Baumaschinen und Reinigungsgeräte, die zwischen Linus Gahn (nachfolgend „Vermieter“ oder „Gahn Worx“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) geschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss und Reservierung (1) Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage dar. (2) Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst durch die Übergabe des Mietgerätes an den Mieter vor Ort oder durch eine explizite Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.

§ 3 Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen (1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Mietpreise. (2) Der vollständige Mietbetrag sowie eine gerätespezifische Kaution sind bei der Abholung vor Ort in bar zu entrichten, sofern keine anderen Zahlungsmethoden (z. B. Online-Zahlung) vereinbart wurden. (3) Die Kaution dient als Sicherheit für das gemietete Gerät. Sie wird bei ordnungsgemäßer, unbeschädigter und gereinigter Rückgabe des Geräts unverzüglich zurückerstattet.

§ 4 Übergabe, Ausweispflicht und Rückgabe (1) Bei der Übergabe des Gerätes ist der Mieter verpflichtet, einen gültigen Personalausweis im Original vorzulegen. Ohne Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgt keine Herausgabe des Gerätes. (2) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. (3) Das Gerät ist in einem besenreinen bzw. grob gereinigten Zustand zurückzugeben (insbesondere bei Waschsaugern sind Tanks zu leeren und auszuspülen). Bei extremer Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungspauschale von der Kaution einzubehalten.

§ 5 Pflichten des Mieters und Nutzung (1) Der Mieter hat das Gerät pfleglich zu behandeln und nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch (gemäß Herstellervorgaben) einzusetzen. (2) Eine Weitervermietung oder Überlassung des Gerätes an Dritte ist strikt untersagt. (3) Auftretende Defekte oder Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen durch den Mieter nicht eigenmächtig durchgeführt werden.

§ 6 Haftung des Mieters bei Schäden und Diebstahl (1) Ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe trägt der Mieter die Gefahr für das Mietgerät. (2) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Mietgerät (ausgenommen ist der normale Verschleiß durch sachgemäße Nutzung). (3) Bei Verlust, Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden des Gerätes während der Mietzeit haftet der Mieter bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Gerätes.

§ 7 Stornierung Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Danach behält sich der Vermieter vor, 50 % des vereinbarten Tagesmietpreises in Rechnung zu stellen, sofern das Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann.

§ 8 Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Herrenberg.